Was ist nicht in Ordnung

Frank Henning
Frank HenningRitz
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The first step in solving any problem is recognizing there is one.
Der erste Schritt bei der Lösung eines Problems ist zu erkennen, das eins existiert.

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Image: Pixabay

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Trennung von Ursache und Wirkung wird ausgehebelt

Die Gebühr wird je Haushalt erworben und ist unabhängig von der Existenz von Radio und Fernsehen oder Autoradio. Das ist möglich, weil mittlerweile fast jeder Haushalt über ein empfangsbereites Gerät, bspw. ein Smartphone für alle Medien verfügt.

Ich privat besitze keine empfangsbereiten Geräte. Sie gehören alle meiner Firma. Ich bin Gründer und Geschäftsführer der Ritz Engineering GmbH. Diese hat jedoch die Weisung W1 seit Gründung 2007 angesprochen, dass kommerzieller Rundfunk und TV nicht mit den Geräten der Firma zu Hause und und in der Firma abgespielt werden darf. Missbrauch führt zur Kündigung … .

An diese Weisung halte ich mich sowie die Mitarbeiter auch.

Es ist egal ob es einen Nutzen und Nutzer gibt, es muss pauschal bezahlt werden

Das was mich am meisten stört ist, dass die tatsächliche Ermittlung der Nutzung von Programmen genau durch diese neuen Technologien des Anschlusses (Internet, DVT-B, u.a.) und der Mehrwertgeräte ermöglicht werden könnte. Das aber ist nicht vorgesehen, sondern es wird vorsintflutlich nach dem Giesskannenprinzip erhoben. Alle zahlen einen einheitlichen Betrag, unabhängig von der Nutzung. Das zerstört das eigentlich an Ursache – Wirkung orientierte Staatsprinzip der Schweiz komplett. Meine Loyalität ist nun ziemlich dahin und wird ggf. auch nicht so einfach wieder kommen. Ich bezeichne das als billige Wegelagerei. Ein solches brüskes Eintreibungsverfahren, dass durch die Art der Regelungen kaum Ausschlüsse zulässt, kann konsequenterweise auch als Steuer erhoben werden, dann wäre es wenigstens ehrlich. So billig die Wegelagerei ist, so konsequent geht die Serafe AG nun auch vor.

Welche Leistungen sind nun als Konsequenz zu erbringen?

Wenn jedes Smartphone, Tablet oder Computer per se ein empfangsbereites Gerät ist, dann hat Serafe AG als Konsequenz ein umfangreiches Angebot – das ist Marktwirtschaft – an kostenlosen Dienstleistungen am Bürger erfolgreich zu erbringen und zu publizieren:

  • Schulung der Menschen in diesem Land, dass und wie die Nutzung über diese Geräte auch erfolgen kann, und das für jedes Alter und jeden Bürger, der diese Frage hat (Marktwirtschaftliches Prinzip) und sein Abo bei der Serafe AG optimal nutzen möchte.
  • Aufzeigen der Nutzung des Angebots über diese empfangsbereiten Geräte, so dass nachgewiesen werden kann, dass die Eintreibung in ihrer Konsequenz auch gerechtfertigt ist.
  • Aufzeigen als berechtigter Monopolist in einer Demokratie, dass die Pauschalisierung bei der Eintreibung gegenüber der Nutzungsorientierung berechtigt ist.
  • Offenlegen, welche realen Fälle einer Befreiung (und ich meine nicht die sowieso bekannten Fälle des Reglements) vorkommen.

Das wäre vom guten Bürger nun von der Serafe AG, ggf. im Nachgang in einer funktionierenden Demokratie von einem Monopolisten zu verlangen. Ich werde meine Teil hiermit dazu tun, dass das in die öffentliche Diskussion kommt.

Update nach 1 Jahr meiner Mitteilung, kein empfangsbereites Gerät zu besitzen

Ich habe ja vor einem Jahr Einwand erhoben, keine empfangsbereiten Geräte privat zu besitzen und die geschäftlichen gerate nicht benutzen zu dürfen. Bis dato gab es hierzu keine weitere Kommunikation. Noch nicht einmal eine Antwort. Schlicht nichts. Nun erhalte ich eine neue Rechnung für 2020 mit den vollen Gebühren für 2019. Ich denke eine staatlich orientierte Organisation darf sich das nicht erlauben. Sie darf nicht den Bürger in dieser Form bewirtschaften. Das kostet Loyalität, wie in meinem Falle.

Ich habe die Serafe AG also wieder eingeladen, sich selbst von der Situation zu überzeugen und vorbeizukommen.

Da meine Lebenspartnerin ab Februar 2020 in weiten Teilen bei mir in der neuen Wohnung verweilt und Sie mit dem iPad und einem angeschlossenen Monitor Fern sieht, habe ich unzufrieden, jedoch als guter Bürger zugestimmt, ab 1.2.2020 die Gebühr zu entrichten, da dies über die Geräte meiner Lebenspartnerin möglich ist. Nun, ich habe eine neue Rechnung für diesen Zeitraum ab 1.2.2020 verlangt. Ich bin mal gespannt, was da kommt.